Produktmeldung an Giftnotrufzentren

Produktmeldungen zum Beispiel noch an das BfR (nach §16e ChemG1oder §10 WMRG2 ua.) oder Biozidproduktmeldungen an die BAUA gehören auch zu unseren Service.

Achtung! Aktuell wird eine neue europäische Gesetzgebung eingeführt: Die Produktmeldung nach Artikel 45 CLP und Anhang VIII der CLP Verordnung. Es geht um eine Angleichung der Meldeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ein einheitliches Format der Meldung. Weiterhin muss aber für ihr Produkt in jedem Mitgliedsstaat einzeln eine Produktmeldung vorgenommen werden, sofern Sie Ihr Produkt dort vertreiben.

Die Meldepflicht nach Artikel 45 und Anhang VIII besteht für Produkte die als gefährlich für die Gesundheit eingestuft sind oder physikalische Gefahren in ihrer Gefahreinstufung beeinhalten. Freiwillige Meldungen werden von den Giftnotrufzentren empfohlen und erhöhen die Produktsicherheit.

Die Frist für Produkte für Private Endverbraucher ist auf den 01.01.2021 verschoben worden.

Gewerbliche Produkte sind zurzeit mit 01.01.2021 datiert, Industrielle Produkte ab 01.01.2024.

Es wird ein neuer Produktidentifikator eingeführt, der UFI (Unique Formular Identifier). Dieser rezepturgebundene Code hilft bei Vergiftungsnotfällen die Stoffe zu identifizieren.

Die Anforderungen gehen weit über die üblichen Angaben im Sicherheitsdatenblatt hinaus. Daher wird diese Thematik komplex.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne und unterstützen Sie.

 

1) Chemikaliengesetz

2) Wasch- und Reinigungsmittelgesetz.